40 Millionen Euro: Bonner Gericht entscheidet über Cum-Ex-Gewinne von Ex-Bankchef Olearius
Gunda JopichCum-Ex: Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher krimineller Vermögenswerte des Bankers Olearius - 40 Millionen Euro: Bonner Gericht entscheidet über Cum-Ex-Gewinne von Ex-Bankchef Olearius
Vor dem Landgericht Bonn steht eine neue Verhandlung an, die entscheiden soll, ob 40 Millionen Euro von Christian Olearius, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der M.M. Warburg Bank, eingezogen werden können. Im Mittelpunkt des Falls steht seine mutmaßliche Rolle im Cum-Ex-Steuerskandal, einem der größten Finanzbetrugsfälle Deutschlands. Zwar wurden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn aus gesundheitlichen Gründen eingestellt, doch die Frage nach seiner Schuld bleibt ungeklärt.
Christian Olearius wird vorgeworfen, zwischen 2007 und 2011 wissentlich falsche Körperschaftsteuererklärungen eingereicht zu haben. Durch diese Angaben soll die Bank über Cum-Ex-Geschäfte unrechtmäßig Steuerrückerstattungen in Höhe von mehr als 161 Millionen Euro erhalten haben. Der Skandal, bei dem dem Staat Milliarden entzogen wurden, gilt als einer der umfangreichsten Steuerhinterziehungsfälle der deutschen Geschichte.
Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich ein früheres Urteil des Bonner Gerichts in dieser Sache aufgehoben. Daher muss das Landgericht Bonn nun erneut prüfen, ob Olearius aus dem System illegalen Profit geschlagen hat. Die Staatsanwaltschaft fordert die Einziehung von 40 Millionen Euro, die mit seinen mutmaßlichen Gewinnen in Verbindung stehen.
Trotz der schweren Vorwürfe wird Olearius der neuen Verhandlung nicht beiwohnen. Das Strafverfahren gegen ihn wegen besonders schweren Steuerbetrugs war aufgrund seiner dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit endgültig eingestellt worden. Dennoch wird das Einziehungsverfahren unabhängig von seiner Anwesenheit fortgeführt.
Die anstehende Verhandlung konzentriert sich ausschließlich auf die Einziehung der 40 Millionen Euro – nicht auf die Frage von Olearius' Schuld oder Unschuld. Das Ergebnis wird zeigen, ob der Staat Gelder zurückerlangen kann, die mit dem Cum-Ex-Skandal in Verbindung stehen. Eine Entscheidung wird erwartet, nachdem das Landgericht Bonn die Beweislage erneut geprüft hat.






