AfD darf Heino nicht mehr für Wahlkampf nutzen – Gericht verbietet Nutzung des Namens
Ida BlochAfD darf Heino nicht mehr für Wahlkampf nutzen – Gericht verbietet Nutzung des Namens
Der AfD-Kreisverband Uckermark wurde gerichtlich untersagt, den verstorbenen Sänger Heino für seine Wahlkampagnen zu nutzen. Der Streit begann, nachdem ein lokaler Politiker behauptet hatte, Heino würde die Partei unterstützen. Nun hat der Nachlass des Sängers rechtliche Schritte eingeleitet, um sein Erbe zu schützen.
Im April hatte der AfD-Politiker Felix Teichner vor den Kreistagswahlen in den sozialen Medien gepostet. Seine Botschaft lautete: „Am Sonntag würde Heino für Felix stimmen.“ Der Beitrag wurde später auf Intervention von Heinos Vertretern gelöscht.
Der Manager des Sängers wies jede Verbindung zwischen Heino und rechtsextremer Politik entschieden zurück. Daraufhin erließ der Nachlass eine Unterlassungserklärung an den Uckermarker AfD-Verband. Das rechtliche Schreiben verbietet der Partei nun, Heinos Namen oder Bild in künftigen Kampagnen zu verwenden.
Zudem prüft der Nachlass mögliche immaterielle Schäden für die Marke Heino. Weitere juristische Schritte könnten in Österreich folgen, wo das Erbe des Sängers nach wie vor großen Einfluss hat.
Die AfD muss sich nun an die gerichtliche Anordnung halten und darf Heino nicht mehr in der politischen Werbung erwähnen. Der Fall zeigt, wie entschlossen der Nachlass ist, den Ruf des Sängers zu verteidigen. Bei weiteren Verstößen könnten zusätzliche Klagen drohen.






