Arbeitszeitgesetz-Reform: KMU-Beauftragte lehnt Entwurf als bürokratische Belastung ab
Gebhard auch SchlauchinArbeitszeitgesetz-Reform: KMU-Beauftragte lehnt Entwurf als bürokratische Belastung ab
Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes öffentlich abgelehnt. Der Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums sieht weitreichende Änderungen bei der Regelung der Arbeitszeiten in Deutschland vor.
Der Entwurf schlägt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit anstelle täglicher Obergrenzen vor. Zudem sind vertrauensbasierte Arbeitszeitmodelle sowie weniger Bürokratie vorgesehen. Allerdings sollen flexible wöchentliche Arbeitszeitregelungen nur durch Tarifverträge möglich sein.
Connemann wirft dem Entwurf vor, gegen den Koalitionsvertrag zu verstoßen. Sie argumentiert, dass die Pläne kleine und mittlere Unternehmen benachteiligen und zusätzlichen bürokratischen Aufwand schaffen würden. Im Koalitionsvertrag war eigentlich vereinbart worden, die Wahl zwischen wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeiten zu ermöglichen – bei gleichzeitig weniger Papierkram.
Nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie müssen Mitgliedstaaten die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt auf 48 Stunden pro Siebentageszeitraum begrenzen. Bei Nachtarbeit darf der Durchschnitt acht Stunden innerhalb von 24 Stunden nicht überschreiten.
Connemann warnt zudem davor, Beschäftigte ohne Tarifbindung von flexiblen Regelungen auszuschließen. Dies nennt sie „wirtschaftspolitisch verfehlt und politisch nicht tragbar“. Zudem befürchtet sie, dass die geplanten Regeln zur Arbeitszeiterfassung eine neue Bürokratiewelle auslösen könnten.
Die Ablehnung der Beauftragten unterstreicht die tiefgreifenden Bedenken gegenüber den wirtschaftlichen Auswirkungen des Entwurfs. Sollten die Regelungen umgesetzt werden, könnte dies die Flexibilität vieler Arbeitnehmer einschränken und den Verwaltungsaufwand erhöhen. Die Debatte über die Reform wird voraussichtlich anhalten, während die Beteiligten die wirtschaftlichen und praktischen Folgen abwägen.






