14 April 2026, 06:34

BGH-Urteil verschärft Werbeverbote für verschreibungspflichtige Medikamente in Apotheken

Ein Plakat mit dem Text "In 2022 verlangte Big Pharma von Amerikanern zwei bis drei Mal so viel wie für dieselben Arzneien in anderen Ländern" unten, neben ein paar Flaschen und einer Spritze.

BGH-Urteil verschärft Werbeverbote für verschreibungspflichtige Medikamente in Apotheken

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verschärft die Regeln für die Werbung von Apotheken für verschreibungspflichtige Medikamente. Die Entscheidung stellt klar, dass bestehende Verbote sämtliche Formen der Bewerbung umfassen – selbst dann, wenn keine konkreten Arzneimittel oder Wirkstoffgruppen genannt werden. Apotheken müssen nun besonders darauf achten, dass Kooperationen mit Online-Plattformen nicht gegen diese Vorgaben verstoßen.

Der BGH urteilte, dass Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel – einschließlich medizinischem Cannabis – unabhängig von der Darstellung rechtswidrig bleibt. Selbst Werbung, die sich auf bestimmte Krankheitsbilder bezieht, ohne konkrete Präparate zu nennen, verstößt gegen die geltenden Bestimmungen. Damit widerspricht das Urteil einem früheren Beschluss des Landgerichts Frankfurt, das die Praktiken des Anbieters DoktorABC noch für zulässig erklärt hatte.

Nach dem neuen Urteil dürfen Apotheken nicht mit Plattformen zusammenarbeiten, die Patienten gezielt zu bestimmten Anbietern lenken. Solche Kooperationen untergraben das Prinzip der freien Apothekenwahl, das im deutschen Recht verankert ist. Das Landgericht Berlin II hatte bereits zuvor festgestellt, dass Apotheken mitverantwortlich sind, wenn ihre Plattformpartner unzulässige Werbung betreiben.

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) warnte Apotheken, ihre Partnerschaften genau zu prüfen. Wer sich nicht deutlich von rechtswidrigen Geschäftsmodellen distanziere, riskiere rechtliche Konsequenzen – bis hin zu Gefährdungen der Betriebserlaubnis. Die KVNO kündigte zudem an, das Urteil weiter zu analysieren und zusätzliche rechtliche Schritte gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu prüfen.

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Das Urteil legt Apotheken strengere Pflichten auf, die Einhaltung der Werberegeln sicherzustellen. Wer weiterhin mit nicht konformen Plattformen kooperiert, muss mit rechtlichen Schritten rechnen. Die Entscheidung bekräftigt bestehende Verbote und schließt Schlupflöcher bei der Online-Bewerbung verschreibungspflichtiger Medikamente.

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