Bundesgerichtshof entscheidet: Landwirt bekommt volle Reparaturkosten für defektes Silo erstattet
Ida BlochBundesgerichtshof entscheidet: Landwirt bekommt volle Reparaturkosten für defektes Silo erstattet
Ein jahrelanger Rechtsstreit um ein mangelhaftes Silo ist mit einem endgültigen Urteil des Bundesgerichtshofs, Deutschlands höchstem Zivilgericht, beendet worden. Der Landwirt, der den Bau 2010 in Auftrag gegeben hatte, erhält nun eine vollständige Kostenerstattung für die Reparaturen – und setzt damit ein früheres Urteil außer Kraft, das die Haftung geteilt hatte. Im Mittelpunkt des Falls standen Mängel, die kurz nach der Fertigstellung auftraten, sowie die Frage, wer für deren Behebung aufzukommen habe.
Der Streit begann, als ein Bauunternehmen im September 2010 ein Befahrsilo für den Landwirt fertiggestellt hatte. Bereits nach wenigen Monaten bildeten sich Risse und unebene Flächen an der Konstruktion. Bis 2013 hatte der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.
2015 reichte er eine Klage über 120.000 Euro ein, um die Vorauszahlungen für die Reparaturkosten zu decken. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst vollständig recht und sprach ihm die volle Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigung später jedoch um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt müsse sich an den Kosten beteiligen, da er das Silo jahrelang genutzt habe.
Der Fall gelangte schließlich vor den Bundesgerichtshof, der am 27. November 2025 (Aktenzeichen: VII ZR 112/24) sein abschließendes Urteil fällte. Das Gericht entschied, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig zu beheben habe – unabhängig davon, wie lange das Silo bereits in Betrieb war oder in welchem Zustand es sich nach den Reparaturen befinden würde.
Mit dieser Entscheidung wird bestätigt, dass das Bauunternehmen die alleinige Verantwortung für die fehlerhafte Ausführung trägt. Der Landwirt erhält nun die ursprünglich geforderten 120.000 Euro in voller Höhe erstattet. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle im Zusammenhang mit mangelhaften Bauprojekten.






