CDU leitet Parteiausschlüsse nach AfD-Kooperation in Biebesheim ein
Der CDU-Kreisverband Groß-Gerau hat Parteiausschlussverfahren gegen Mitglieder eingeleitet, die in Biebesheim am Rhein mit der AfD kooperiert haben. Der Schritt folgt einer gemeinsamen Abstimmung, bei der ein AfD-Kandidat in den Gemeindevorstand gewählt wurde. Lokale und regionale Parteivertreter verurteilten die Zusammenarbeit als Verstoß gegen die CDU-Parteilinie.
Eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) zeigt zudem einen übergeordneten Trend auf: Bei fast 19 Prozent von 5.000 Kommunalratsabstimmungen zwischen 2019 und 2024 gab es Formen der "direkten Zusammenarbeit" mit der AfD.
Der Streit dreht sich um die Wahl ehrenamtlicher Stellvertreter-Bürgermeister in Biebesheim am Rhein. Nach der Ablehnung ihres ursprünglichen Vorschlags brachten CDU und AfD eine gemeinsame Kandidatenliste ein. Diese Kooperation führte zur Wahl des AfD-Mitglieds Bernd Kahnert in den Gemeindevorstand.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ulrich Harth hatte ursprünglich angestrebt, einen Stellvertreter-Posten für seine Partei zu sichern. Mit acht von 31 Sitzen im Gemeinderat strebte die CDU Einfluss an – neben den sechs AfD-Vertretern. Ihre gemeinsame Liste setzte sich gegen einen Gegenvorschlag von SPD, Grünen und Freien Wählern durch, die zusammen 17 Sitze halten.
Die CDU bezeichnete die Zusammenarbeit später als "offensichtlich spontan und unabgestimmt" und betonte, sie verstoße gegen die Unvereinbarkeitsbeschlüsse der Partei von 2018 und 2020. Der Kreisvorsitzende Stefan Sauer bestätigte, dass Ausschlussverfahren unvermeidbar seien, und deutete weitere disziplinarische Maßnahmen an. Der hessische CDU-Generalsekretär Leopold Born unterstützte ein schnelles und konsequentes Vorgehen auf lokaler Ebene.
Die WZB-Studie unterstreicht, dass solche Kooperationen kein Einzelfall sind. Zwischen Mitte 2019 und Mitte 2024 kam es bei fast jeder fünften inhaltlichen Abstimmung in Kommunalräten zu direkter Zusammenarbeit mit der AfD. Besonders häufig waren dabei parteilose Ratsmitglieder und Vertreter kleinerer Parteien beteiligt.
Die Ausschlussverfahren markieren eine klare Haltung der CDU gegen Mitglieder, die gegen Parteiregeln verstoßen haben. Der Fall in Biebesheim am Rhein spiegelt dabei ein größeres Muster der AfD-Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene wider. Die WZB-Ergebnisse legen nahe, dass solche – oft informellen – Bündnisse ein wiederkehrendes Merkmal der deutschen Kommunalpolitik bleiben.






