Ermittlungsverfahren gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – Freispruch nach monatelangem Rechtsstreit
Gunda JopichErmittlungsverfahren gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – Freispruch nach monatelangem Rechtsstreit
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Ermittlungsverfahren gegen Jonas Müller, den Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Ihm war vorgeworfen worden, sich in zwei Beiträgen auf X (ehemals Twitter) über Hamado Dipama diffamierend geäußert zu haben. Müller begrüßte die Entscheidung und bezeichnete das Verfahren als emotional belastend.
Eine Notfall-Spendenaktion brachte 15.000 Euro für seine Verteidigung auf. Die Kanzlei Hoecker übernahm seine rechtliche Vertretung und trug maßgeblich dazu bei, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Auslöser für die Ermittlungen waren zwei Beiträge Müllers über Dipama Anfang 2024. Im ersten verwies er darauf, dass Dipama einen Instagram-Post mit "Likes" bedacht hatte, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet wurden. Im zweiten stellte er die Frage, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre.
Müller kritisierte das Justizsystem, das seiner Meinung nach Beschuldigte in Beleidigungsklagen ungleich belaste. Die Ermittlungen hätten ihn sowohl privat als auch beruflich tief verunsichert.
Unterstützer solidarisierten sich umgehend mit Müller und starteten eine Crowdfunding-Kampagne, die 15.000 Euro für seine Anwaltskosten einbrachte. Mit juristischer Unterstützung durch die Kanzlei Hoecker wurde das Verfahren schließlich eingestellt – Müller wurde damit von jedem Vorwurf freigesprochen.
Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass gegen Müller keine weiteren rechtlichen Konsequenzen wegen seiner Berichterstattung drohen. Die Entscheidung bestätigt zudem, dass seine Beiträge nicht den Tatbestand der Beleidigung nach deutschem Recht erfüllten. Die gesammelten Spenden werden nun zur Begleichung seiner ausstehenden Anwaltskosten verwendet.






