EU führt "Nur Ja heißt Ja" ein: Historischer Schritt gegen sexualisierte Gewalt
Ida BlochEU führt "Nur Ja heißt Ja" ein: Historischer Schritt gegen sexualisierte Gewalt
Die Europäische Union hat einen wichtigen Schritt unternommen, um den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt zu stärken. Eine neue Resolution verankert das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip und verändert damit die rechtliche Definition von Einverständnis. Der Beschluss folgt auf jahrelange Debatten und wurde durch einen viel beachteten Fall um Gisèle Pelidot beschleunigt.
Deutschland hatte sein Sexualstrafrecht bereits 2016 reformiert und klargestellt, dass sexuelle Handlungen gegen den erklärten Willen einer Person strafbar sind. Diese "Nein heißt Nein"-Regelung stieß damals auf Widerstand konservativer Kreise. Fachleute argumentierten jedoch, dass ein strengerer Maßstab notwendig sei.
Die aktuelle EU-Resolution geht noch weiter, indem sie "Nur Ja heißt Ja" übernimmt. Nach diesem Prinzip gilt bereits das Fehlen einer ausdrücklichen Zustimmung als Indiz für eine nicht einvernehmliche Handlung. Mehrere europäische Länder haben diesen Ansatz bereits eingeführt, der als wirksamer gilt als das bisherige Modell.
Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission soll ein gemeinsames Verständnis in allen Mitgliedstaaten geschaffen werden. Indem klargestellt wird, dass nur eine aktive und freiwillige Zustimmung als Einverständnis zählt, zielt die Resolution darauf ab, Opfer besser zu schützen und rechtliche Grauzonen zu verringern.
Der neue EU-weite Standard markiert einen Wandel in der juristischen Behandlung sexualisierter Gewalt. Länder, die "Nur Ja heißt Ja" noch nicht übernommen haben, könnten nun unter Druck geraten, sich der Resolution anzupassen. Rechtswissenschaftler:innen und Aktivist:innen hatten diese Änderung seit Langem gefordert – mit dem Argument, sie biete Überlebenden klarere Schutzmechanismen.






