Freiburger Unternehmer muss sich wegen Lohnbetrugs und Subventionsbetrugs verantworten
Gebhard auch SchlauchinFreiburger Unternehmer muss sich wegen Lohnbetrugs und Subventionsbetrugs verantworten
Ein 49-jähriger Mann aus Freiburg muss sich ab dem 30. März 2026 wegen mehrfacher Wirtschaftsstraftaten vor dem Amtsgericht Freiburg verantworten. Die Anklage umfasst Vorwürfe der Lohnvorenthaltung, Subventionsbetrugs und vorenthaltenen Sozialabgaben. Verhandelt wird vor einem Schöffengericht.
Die Tatvorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum zwischen März 2020 und November 2021. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wiederholt Lohn vorenthalten und veruntreut zu haben. Zudem soll er Beschäftigte ohne Meldung bei den Sozialversicherungsträgern angestellt haben, wodurch Sozialabgaben in Höhe von rund 188.000 Euro nicht abgeführt wurden.
Hinzu kommen Vorwürfe des Subventionsbetrugs: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, durch falsche Angaben etwa 60.000 Euro an Corona-Hilfsgeldern erschlichen zu haben. Der Prozessbeginn ist für 9 Uhr am 30. März 2026 angesetzt.
Im Verfahren wird es um die Aufklärung der Vorwürfe von Lohnbetrug, nicht angemeldeter Beschäftigung und betrügerischen Subventionsanträgen gehen. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten Strafen wegen wirtschaftlicher Vergehen und der Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten. Die Verhandlung wird über das weitere Vorgehen entscheiden.






