GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Schnellere Abschiebungen und mehr Schutz für Bedürftige
Gebhard auch SchlauchinGEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Schnellere Abschiebungen und mehr Schutz für Bedürftige
Deutschland hat mit dem GEAS-Gesetz eine grundlegende Reform seines Asylsystems eingeleitet. Alle Geflüchteten, die ins Land kommen, durchlaufen nun ein neues „Screening“-Verfahren unter der Leitung der Bundespolizei. Die Änderungen umfassen zudem schnellere Abschiebungen sowie neue Regelungen für besonders schutzbedürftige Personen.
Das Screening beginnt mit der Registrierung, der Abnahme von Fingerabdrücken und Identitätsprüfungen. Neu ist eine systematische „Schutzbedürftigkeitsprüfung“, die unmittelbare Bedürfnisse und Schutzanforderungen erfasst – ein Schritt, der bisher nicht flächendeckend durchgeführt wurde. Ziel ist es, Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf, etwa Minderjährige, zu identifizieren. Diese erhalten nun nach zwei Monaten garantierten Zugang zu Schule und Krankenversicherung.
Die Reform führt mehrere parallele Verfahren ein, darunter beschleunigte Asylverfahren, Grenzverfahren sowie Abkommen mit Drittstaaten. Diese Änderungen haben die Asylprozesse verlangsamt und die Kosten erhöht. Bei beschleunigten Verfahren kann eine Abschiebung unmittelbar nach dem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vollzogen werden – Rechtsmittel suspendieren die Abschiebung nicht mehr.
Die Bundesländer sind nun angehalten, „Sekundärmigrationszentren“ mit Bewegungsbeschränkungen und grundlegender Versorgung einzurichten. Brandenburg, Hamburg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt planen die Umsetzung, während Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sich weigern. Umstritten ist zudem die sogenannte 20-Prozent-Klausel: Bei Asylbewerbern aus Ländern mit einer Schutzquote unter diesem Schwellenwert kommen beschleunigte Verfahren zur Anwendung. Leistungen können gestrichen oder Betroffene obdachlos gemacht werden – selbst bei einem „Dublin-Beschluss“, obwohl der Europäische Gerichtshof solche Praktiken bereits für rechtswidrig erklärt hat.
Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen im deutschen Asylsystem mit sich. Schutzbedürftige erhalten zwar mehr Unterstützung, doch die neuen Verfahren könnten auch zu schnelleren Abschiebungen und geringerer Hilfe für manche führen. Die konkreten Auswirkungen hängen davon ab, wie die Bundesländer die Regelungen umsetzen.






