23 March 2026, 16:33

Gericht blockiert Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW nach 2030

Ein Mann im Rollstuhl mit einem großen Motor an dessen Rückseite, umgeben von Fahrzeugen auf einer Straße mit Bäumen, Gebäuden und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund, trägt eine schwarze Jacke und eine Kappe und hält ein Objekt.

Gericht blockiert Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW nach 2030

Deutschlands höchstes Berufungsgericht hat Klagen abgewiesen, mit denen der Verkauf von neuen Benzin- und Dieselautos durch Mercedes-Benz und BMW nach 2030 verboten werden sollte. Das Urteil wies die Forderungen von Umweltschutzorganisationen zurück, wonach die Automobilhersteller strengeren Emissionsgrenzen unterliegen müssten. Zudem stellte das Gericht klar, dass nach geltendem Recht keine individuellen CO₂-Budgets für Unternehmen festgelegt wurden.

Der Fall knüpft an ein richtungsweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 an, das die Klimaklagelandschaft in ganz Europa prägte. Damals erklärte das Gericht die deutschen Klimaziele für unzureichend und schuf damit einen Präzedenzfall für umweltrechtliche Klagen, die sich auf Menschenrechte berufen.

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Das aktuelle Urteil geht auf Klagen von Umweltverbänden zurück, die Mercedes-Benz und BMW zwingen wollten, den Verkauf von Verbrennermodellen bis November 2030 einzustellen. Die Kläger argumentierten, die weitere Produktion von Benzin- und Dieselfahrzeugen verstoße gegen klimapolitische Verpflichtungen. Das Gericht sah jedoch keine rechtliche Grundlage dafür, einzelnen Unternehmen spezifische CO₂-Kontingente zuzuweisen.

Die Richter betonten, dass die bestehenden Klimagesetze keine direkten Emissionsbudgets für Unternehmen vorsehen. Stattdessen gelten übergeordnete nationale Ziele, die Raum für branchenweite Regulierungen lassen – nicht jedoch für unternehmensspezifische Verbote.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 hatte bereits Wellen durch Europa geschickt. Indem es das Klimaschutzgesetz von 2019 für verfassungswidrig erklärte, weil es zukünftige Generationen nicht ausreichend schütze, löste es ähnliche Verfahren in anderen Ländern aus. So berief sich Irlands Oberster Gerichtshof 2024 auf die deutsche Rechtsprechung, als er nach einer Klage junger Aktivisten strengere Emissionsreduktionen bis 2030 anordnete. Auch der niederländische Höchstgerichtshof stützte sich 2022 auf das Urteil, als er verschärfte Grenzen für Stickstoffemissionen in der Landwirtschaft bestätigte.

In Frankreich und Großbritannien wurden seitdem ebenfalls Klagen unter Berufung auf denselben menschenrechtlichen Ansatz eingereicht, mit dem Argument, dass Regierungen ihre Politik an den Zielen des Pariser Abkommens ausrichten müssen. Der Fokus des deutschen Gerichts auf generationenübergreifende Gerechtigkeit ist mittlerweile zu einem Grundpfeiler der Klimarechtsprechung in ganz Europa geworden.

Die Abweisung der Klagen gegen Mercedes-Benz und BMW bestätigt, dass das aktuelle deutsche Recht keine direkten CO₂-Grenzwerte für einzelne Unternehmen vorsieht. Dennoch bleibt der Einfluss des Verfassungsgerichtsurteils von 2021 spürbar: In mehreren Ländern werden Klimamaßnahmen inzwischen unter dem Gesichtspunkt von Menschenrechten und Generationengerechtigkeit bewertet. Damit bleiben nationale Klimapolitiken – und nicht unternehmensbezogene Verbote – das zentrale Instrument zur Reduzierung von Emissionen.

Quelle