30 April 2026, 06:32

Gericht kippt Mehrbettzimmer in Brandenburgs Pflegeheimen – Einzelzimmer werden Pflicht

Alte Frau im Krankenhausbett mit einer Krankenschwester daneben, Bettdecke und Kissen weiß, Fenster mit Vorhängen im Hintergrund.

Gericht kippt Mehrbettzimmer in Brandenburgs Pflegeheimen – Einzelzimmer werden Pflicht

Ein Pflegeheimbetreiber in Erkner hat den Rechtsstreit um die weitere Nutzung von Mehrbettzimmern für Bewohner:innen verloren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte eine Regelung, die Einzelzimmer in brandenburgischen Pflegeeinrichtungen vorschreibt. Die Entscheidung folgt auf eine Beschwerde gegen eine Verordnung aus dem Jahr 2010, die den Schutz der Privatsphäre und Würde der Bewohner:innen zum Ziel hat.

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Im Fall mit dem Aktenzeichen OVG 6 B 12/25 hatte der Betreiber beantragt, die gemeinsame Unterbringung beizubehalten. Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte, dass Einzelzimmer künftig der Standard sein müssen. Ausnahmen sind nun nur noch in besonderen Fällen möglich – etwa auf ausdrücklichen Wunsch einer Bewohnerin oder eines Bewohners oder zur Vermeidung sozialer Isolation.

Die Verordnung von 2010, die auf dem Brandenburgischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz basiert, schreibt Einzelzimmer vor, um Intimsphäre und persönlichen Rückzugsraum zu gewährleisten. Die Richter:innen sahen in der Durchsetzung dieser Regelung keinen Verstoß gegen die Grundrechte des Betreibers. Trotz des Urteils bleibt dem Unternehmen die Möglichkeit, vor dem Bundesverwaltungsgericht Berufung einzulegen.

Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht das Prinzip, dass schutzbedürftige Bewohner:innen ein Recht auf Privatsphäre haben. Mehrbettzimmer, einst weit verbreitet, sind nun auf seltene Ausnahmefälle beschränkt, in denen individuelle Bedürfnisse dies rechtfertigen.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts bedeutet, dass Pflegeheime in Brandenburg Einzelzimmer als Regelstandard vorhalten müssen. Betreiber können sich nicht mehr auf gemeinsame Unterbringung verlassen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor. Die Entscheidung lässt zwar die Möglichkeit einer weiteren Berufung offen, doch vorerst bleibt die Rechtslage unverändert.

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