Gericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um EWP-Investitionen
Rechtlicher Streit um Entscheidungsbefugnisse bei Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) erreicht entscheidende Wende vor Gericht
Im Rechtsstreit um die Entscheidungsgewalt bei der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hat es eine wichtige Entwicklung gegeben. Das Landgericht Potsdam signalisierte in einer Verhandlung Unterstützung für die Stadtwerke Potsdam, den Mehrheitsgesellschafter, im Konflikt mit dem Minderheitsbeteiligten Edis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie künftig große Investitionen – darunter eine 1,3-Milliarden-Euro-Wende hin zu erneuerbaren Energien – beschlossen werden sollen.
Kern des Verfahrens ist die Auseinandersetzung darüber, ob der Aufsichtsrat der EWP mehr Einfluss auf Finanzentscheidungen erhalten soll, insbesondere bei einem geplanten 375-Millionen-Euro-Kredit für nachhaltige Wärmeprojekte. Die vorsitzende Richterin deutete an, dass die Klage von Edis voraussichtlich wenig Aussicht auf Erfolg habe. Ihrer Auffassung nach sollten Hauptversammlungen – und nicht Aufsichtsräte – das primäre Entscheidungsgremium bleiben. Die Rolle des Aufsichtsrats beschrieb sie als beratend und kontrollierend, nicht jedoch als letzte Instanz für grundlegende Unternehmensentscheidungen.
Edis argumentiert, die Satzung der EWP räume dem Aufsichtsrat bereits stärkere Rechte ein, um Minderheitsgesellschafter zu schützen. Das Unternehmen kritisierte, dass es bei den Plänen zur Wärmewende, zu denen auch der 375-Millionen-Kredit für eine klimafreundlichere Wärmeinfrastruktur gehört, nicht ausreichend konsultiert worden sei. Die EWP hingegen betont, ihre Investitionsstrategie entspreche den Mehrheitsinteressen der Gesellschafter und den Grundsätzen der Risikoverteilung.
Ein endgültiges Urteil steht noch aus; eine Entscheidung wird nicht vor Oktober erwartet. Beide Seiten erhalten nun Gelegenheit, zu den vorgebrachten Argumenten Stellung zu nehmen, bevor das Gericht seinen Spruch fällt.
Die übergeordneten Pläne der EWP sehen eine 1,3-Milliarden-Euro-Umstellung ihrer Strom-, Wärme- und Wasserversorgung auf vollständig erneuerbare Energien vor. Der Ausgang dieses Rechtsstreits könnte maßgeblich beeinflussen, wie diese Investitionen künftig gesteuert werden.
Die vorläufige Haltung des Gerichts stärkt vorerst die Kontrolle der Stadtwerke Potsdam über die finanziellen Entscheidungen der EWP. Sollte das Urteil Bestand haben, bliebe die Rolle des Aufsichtsrats auf eine überwachende Funktion beschränkt – während die Weichenstellungen für Großinvestitionen in der Hand des Mehrheitsgesellschafters lägen.
Bis zur endgültigen Entscheidung werden zwar noch Monate vergehen, doch die Konsequenzen werden weitreichend sein: Sie werden bestimmen, wie die EWP ihre Energiewende finanziert – und in welchem Maße Minderheitsgesellschafter diesen Prozess mitgestalten können.






