Gericht stoppt Rechnungen für nicht dringliche Nottransporte in Teilen Deutschlands
Gunda JopichGericht stoppt Rechnungen für nicht dringliche Nottransporte in Teilen Deutschlands
Ein aktuelles Gerichtsurteil verändert die Abrechnung von Nottransportkosten in Teilen Deutschlands. Die Entscheidung bedeutet, dass Patienten in einigen Regionen künftig keine Rechnungen mehr für nicht dringliche Rettungsdiensteinsätze erhalten. Unterdessen passen die lokalen Behörden ihre Richtlinien entsprechend an.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte, dass Krankenkassen die Kosten für sogenannte "Leerfahrten" oder nicht dringliche Rettungstransporte nicht übernehmen müssen. Gemeint sind Fälle, in denen Patienten zwar untersucht, aber nicht ins Krankenhaus gebracht werden. Normalerweise fallen für solche Einsätze Gebühren an, die Landkreise oder Städte später bei den Versicherungsträgern erstattet verlangen.
Im Landkreis Märkisch-Oderland hatten die Behörden bereits begonnen, ab 2025 Gebührenbescheide für Nottransporte auszustellen – als erste Region in Deutschland. Die Stadt Cottbus hingegen hat nun Pläne für ähnliche Gebühren vollständig verworfen. Zudem bestätigte die Stadt, dass betroffene Patienten keine rückwirkenden Rechnungen für frühere Nottransportkosten erhalten werden.
Das Urteil entlastet Patienten in bestimmten Regionen von den Kosten für nicht dringliche Einsätze. Während Cottbus seine Gebührenpläne komplett fallen ließ, bleibt Märkisch-Oderland vorerst der einzige Landkreis, der an den Entgelten festhält. Wie die Kommunen die anfallenden Kosten künftig tragen, hängt nun von ihren jeweiligen Regelungen ab.






