Hagen verschärft Badeaufsicht nach tödlichen Kinderunfällen im Westfalenbad
Ida BlochHagen verschärft Badeaufsicht nach tödlichen Kinderunfällen im Westfalenbad
Neue Sicherheitsregeln für Schwimmbäder in Hagen treten am 1. April in Kraft
Die Änderungen erfolgen nach zwei Ertrinkungsunfällen mit kleinen Kindern im Westfalenbad in den vergangenen zwei Jahren. Die Hagenbad GmbH führt strengere Zugangsbestimmungen ein, um die Aufsicht zu verbessern und künftige Vorfälle zu verhindern.
Laut der aktualisierten Regelung müssen Kinder unter 10 Jahren nun von einer Aufsichtsperson begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Jede erwachsene Person darf höchstens zwei Kinder gleichzeitig beaufsichtigen. Jugendliche zwischen 10 und 13 Jahren dürfen ohne Begleitung nur dann ins Bad, wenn sie das Bronze-Schwimmabzeichen vorweisen können.
Die neuen Vorschriften gelten für das Westfalenbad sowie drei Freibäder: die Außenanlage des Hallenbads Hagen, das Freibad Voerde und das Freibad Haspe. Stichprobenartige Kontrollen sollen die Einhaltung der Maßnahmen sicherstellen.
Neben den geänderten Zugangsregeln veranstaltet die Hagenbad GmbH Aktionstage zur Sensibilisierung für Gefahren im und am Wasser sowie zu richtigen Verhalten in Notfällen. Zudem wird das Angebot an Schwimmkursen ausgebaut. Zwölf Einführungskurse zur Wassergewöhnung für Kleinkinder und 35 Kurse von Anfänger- bis zum Silber-Schwimmabzeichen stehen zur Verfügung.
Hintergrund der Maßnahmen sind zwei tödliche Badeunfälle im Westfalenbad, bei denen Kinder unter sieben Jahren ertranken. Die Verantwortlichen hoffen, dass das neue System die Risiken verringert und die Sicherheit von Kindern in öffentlichen Bädern erhöht.
Die überarbeiteten Regeln gelten ab dem 1. April für alle Hallen- und Freibäder in Hagen. Durch strengere Aufsichtspflichten, verpflichtende Schwimmabzeichen und Sicherheitsaufklärung sollen weitere Unfälle verhindert werden. Familien werden aufgefordert, sich vor dem Besuch in dieser Saison über die neuen Bestimmungen zu informieren.






