Hamburg plant flächendeckende Verfassungsschutzprüfungen für Beamte – Kritik wächst
Ida BlochHamburg plant flächendeckende Verfassungsschutzprüfungen für Beamte – Kritik wächst
Hamburg will als erstes Bundesland flächendeckende Verfassungsschutzüberprüfungen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst einführen. Der umstrittene Gesetzentwurf soll am 17. Juni im Hamburger Parlament abgestimmt werden. Er stößt bereits jetzt auf breite Unterstützung bei der regierenden SPD und den Grünen sowie bei der oppositionellen CDU.
Das geplante Gesetz mit dem Titel „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ sieht vor, dass jede Person, die in der Stadt eingestellt oder befördert wird, vom Verfassungsschutz überprüft wird. Bewerber:innen, die aufgrund dieser Prüfung abgelehnt werden, könnten zwar gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen – die Nachrichtendienste wären jedoch nicht verpflichtet, ihre Erkenntnisse vollständig offenzulegen. Die Koalition plant, noch am Tag der Abstimmung eine redaktionelle Anpassung des Gesetzestextes einzubringen.
Die Kritik am Vorhaben wächst indes. Die Linke kündigte an, eine namentliche Abstimmung zu beantragen, und bezeichnet das Gesetz als schweren Angriff auf Grundrechte. Auch die Jusos und die Grüne Jugend lehnen den Entwurf ab und werden eine gemeinsame Pressekonferenz gegen das Vorhaben abhalten. Zudem rufen das Bündnis gegen Berufsverbote, die Gewerkschaft Verdi und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zu einer Protestdemonstration auf.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, läuft es automatisch am 31. Juli 2031 aus. Andere Bundesländer prüfen laut Berichten ähnliche Regelungen.
Die Abstimmung am 17. Juni wird entscheiden, ob Hamburg verpflichtende Verfassungsschutzprüfungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst einführt. Befürworter:innen argumentieren, die Maßnahme diene dem Schutz demokratischer Institutionen, während Kritiker:innen vor Eingriffen in bürgerliche Freiheitsrechte warnen. Das Ergebnis könnte Signalwirkung für andere Bundesländer haben, die mit vergleichbaren Gesetzen liebäugeln.






