10 May 2026, 06:29

Hubigs Reform soll frauenfeindliche Morde härter bestrafen als je zuvor

Gruppe von Menschen, die in einem Gerichtssaal sitzen, mit einem Mann in Anzug und Krawatte und zwei Frauen in legerer Kleidung nebeneinander und Bänken im Hintergrund.

Hubigs Reform soll frauenfeindliche Morde härter bestrafen als je zuvor

Bundesjustizministerin schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um frauenfeindliche Tötungsdelikte härter zu bestrafen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Strafrecht ändern, um Morde aus Frauenhass konsequenter als Mord und nicht als Totschlag zu ahnden. Der Vorstoß kommt vor dem Hintergrund von Kritik, dass aktuelle Gesetze es in einigen Fällen ermöglichen, die Taten aufgrund verminderter Schuldfähigkeit herabzustufen.

Nach geltendem Recht können Tötungen aus besitzergreifenden oder geschlechtsspezifischen Motiven zwar als Mord gewertet werden. Doch Gerichte stufen die Vorwürfe mitunter zu Totschlag herunter, wenn Angeklagte verminderte Schuldfähigkeit geltend machen. Dadurch kommen die Täter oft mit milderen Strafen davon – etwa mit Haftstrafen, die eine spätere Entlassung vorsehen, während Mord zu lebenslanger Haft führen kann.

Hubigs Reformvorschlag zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen. Geplant ist eine Erweiterung des Mordparagraphen, um Tötungen explizit einzubeziehen, bei denen das Opfer allein wegen seines Geschlechts zum Ziel wird. Damit soll verhindert werden, dass Täter durch juristische Schlupflöcher mildere Urteile erwirken.

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Die Ministerin betont, dass solche Taten systematisch als Mord geahndet werden müssten. Dies würde nicht nur strengere Strafen sicherstellen, sondern auch die Schwere geschlechtsspezifischer Gewalt widerspiegeln.

Wird die Reform verabschiedet, würden frauenfeindliche Morde automatisch als Mord gelten. Das würde Rechtsunsicherheiten bei der Strafzumessung beseitigen und garantieren, dass Täter die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Die Änderung reiht sich in größere Bestrebungen ein, Gewalt gegen Frauen durch klarere rechtliche Definitionen wirksamer zu bekämpfen.

Quelle