Mainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen statt Hotels
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen umfassen neue Regelungen, wer die Abgabe zahlt, sowie eine Übergangsregelung für bestimmte Unternehmen.
Eine zentrale Neuerung verlagert die Zahlungspflicht von den Betrieben auf die Gäste. Künftig müssen also Besucher – und nicht mehr Hotels oder Vermietungsdienste – die Steuer tragen.
Eine weitere wichtige Änderung schützt Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden. Diese Betriebe sind bis zum 31. März 2027 von der Abgabe befreit. Die Übergangsregelung soll den Wechsel zum neuen System erleichtern.
Die überarbeitete Satzung wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht sie zur endgültigen Beschlussfassung in den Stadtrat.
Die Anpassungen zielen darauf ab, die Zahlungsverantwortlichkeiten klarer zu regeln und betroffenen Unternehmen den Übergang zu erleichtern. Bei einer Zustimmung treten die neuen Regeln nach dem Beschluss des Stadtrats in Kraft.






