Neue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht
Gebhard auch SchlauchinNeue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht
Eine neue EU-Richtlinie verändert die Stornierung von Online-Verträgen. Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Stornierungsbutton“ anzeigen. Dies gilt für alle digitalen Verträge nach deutschem Recht.
Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht von allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. In Deutschland ist die Vorgabe bereits in nationales Recht überführt worden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Button genauso leicht auffindbar ist wie der ursprüngliche Vertragsabschluss.
Verbraucher erhalten nach der Stornierung umgehend eine Bestätigung per E-Mail oder in einem anderen speicherbaren Format. Der neue Button ändert nichts an der bestehenden gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen. Diese beginnt weiterhin mit Vertragsunterzeichnung oder Erhalt der Ware.
Fehlt der Stornierungsbutton, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Damit die Regelung auch in anderen EU-Ländern gilt, muss jedes Land die Richtlinie zunächst in nationales Recht umsetzen.
Ziel der Änderung ist es, digitale Kündigungen für Verbraucher zu vereinfachen. Unternehmen in Deutschland müssen die Vorgabe bis zum Stichtag erfüllen, um verlängerte Widerrufsfristen zu vermeiden. Andere EU-Staaten werden folgen, sobald sie die Richtlinie in nationales Recht übernehmen.






