Neuer Flughafenplan soll Lärmbelastung in der Region Frankfurt fairer verteilen
Madlen ScholzNeuer Flughafenplan soll Lärmbelastung in der Region Frankfurt fairer verteilen
Ein neuer Betriebsplan für den Flughafen Frankfurt soll die Lärmbelastung in den umliegenden Gebieten gerechter verteilen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr hat das Konzept geprüft, das gezielte Ruhezeiten und angepasste Flugrouten vorsieht.
Der von der DFS und der Fraport entwickelte Vorschlag zielt darauf ab, bis zu 560.000 Flüge pro Jahr bis 2033 abzuwickeln und gleichzeitig die Lärmbelastung für die Anwohner zu verringern. Das aktualisierte Konzept baut auf den bestehenden Flugverfahren auf, wobei die meisten Starts weiterhin die Westbahn nutzen werden. Eine zentrale Neuerung sieht einen Wechsel zwischen den nordwestlichen Abflugrouten und dem südlichen Anflug vor – abhängig vom Verkehrsaufkommen. Diese Anpassung soll den Lärm gleichmäßiger auf die betroffenen Regionen verteilen.
Zusätzlich wurde eine morgendliche Lärmpause eingeführt, die Starts in nordwestlicher Richtung vor 6 Uhr verbietet. Der Plan stellt sicher, dass Städte wie Wiesbaden und Mainz keine zusätzliche Lärmbelastung erfahren oder in neue Schutzbereiche fallen. Gleichzeitig wird in Gemeinden wie Nauheim und Rüsselsheim mit einer verringerten Lärmbelastung gerechnet, während Flörsheim und Eddersheim möglicherweise höhere Werte verzeichnen müssen.
Neben den betrieblichen Änderungen wurde ein freiwilliges Lärmschutzpaket vereinbart. Dieses umfasst den Ausbau von Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden sowie zusätzliche Fördermittel für die am stärksten betroffenen Gebiete. Die Bewertung des Landes bestätigt, dass die Gesamtlärmbelastung mit dem bestehenden Rahmen vergleichbar bleibt.
Das überarbeitete Konzept soll den Lärm gerechter verteilen, ohne die Flugkapazitäten zu beeinträchtigen. Ruhezeiten und Fördermaßnahmen werden die betroffenen Gemeinden unterstützen, auch wenn einige Regionen weiterhin höherem Lärm ausgesetzt sein werden. Der Plan wartet nun auf weitere Umsetzungsschritte, bevor er in Kraft tritt.






