NKR fordert radikale Vereinfachung der Bauvorschriften für mehr Wohnraum
Ida BlochNKR fordert radikale Vereinfachung der Bauvorschriften für mehr Wohnraum
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) Deutschlands hat weitreichende Änderungen vorgeschlagen, um die Bauvorschriften im Rahmen des anstehenden Gebäudetyp-E-Gesetzes zu vereinfachen. Die Empfehlungen zielen darauf ab, Kosten zu senken und den Druck auf dem Wohnungsmarkt zu verringern. Bundesministerien haben bereits die zentralen Punkte der neuen Regelungen skizziert; ein Gesetzentwurf wird in Kürze erwartet.
Bundesbauministerin Verena Hubertz und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) stellten kürzlich die Kernelemente des Gebäudetyp-E-Vertrags vor. Das Bundesjustizministerium plant nun, in den kommenden Monaten einen Referentenentwurf vorzulegen.
Der NKR setzt sich für eine straffere Ausrichtung der Bauvorschriften ein. Er schlägt vor, die DIN-Normen in eine standardmäßige „Grundausführungsqualität“ zu unterteilen, um Bauträgern mehr Flexibilität zu bieten. Bauherren könnten dann zwischen einer Basis-, Mittel- oder Premium-Qualitätsstufe wählen.
NKR-Präsident Lutz Goebel argumentierte, dass hohe Standards oft mehr Mut erforderten als einfachere, bezahlbare Lösungen. Der Rat schlug zudem vor, technische Anforderungen an Wohngebäude zu reduzieren, um die stark gestiegenen Baukosten zu drücken. Einige DIN-zertifizierte Verfahren könnten vollständig gestrichen werden, um Projekte zu beschleunigen und Wohnraum zugänglicher zu machen.
Die Vorschläge des NKR konzentrieren sich darauf, Komplexität und Kosten im Bauwesen zu verringern. Falls umgesetzt, würden die Änderungen Bauträgern mehr Wahlmöglichkeiten bieten, ohne die Qualitätsstandards aufzugeben. Die Bundesregierung wird diese Empfehlungen nun bei der Finalisierung des Gebäudetyp-E-Gesetzes prüfen.






