Ramelows gescheiterter Kampf gegen den Gehaltsdeckel der Linkspartei
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, ist mit seinem Versuch gescheitert, einen Gehaltsdeckel in der Linkspartei zu verhindern. Der von der Parteiführung vorangetriebene Plan sieht vor, die Bezüge von Abgeordneten auf den Durchschnittslohn eines Arbeitnehmers zu begrenzen. Ramelow hatte versucht, den Antrag vor dem Parteitag mit rechtlichen Mitteln zu stoppen.
Der Streit entbrannte, als der Parteivorstand der Linken vorschlug, die Gehälter ihrer Mitglieder im Bundestag und im Europäischen Parlament zu deckeln. Ramelow reagierte darauf mit einem Antrag an die Bundesschiedsgerichtskommission der Partei. Er beantragte eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass der Vorschlag zur Abstimmung kommt.
Das Schiedsgericht wies seinen Antrag zurück und begründete dies damit, dass der Antrag voraussichtlich unzulässig sei. Die Richter argumentierten, Ramelow fehle eine rechtliche Grundlage für seinen Schutzantrag, da der Gehaltsdeckel noch nicht formal beschlossen worden sei. Unbeirrt legte Ramelow gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts Berufung ein.
Während des gesamten Verfahrens beharrte er darauf, dass der Vorschlag des Parteivorstands verfassungswidrig sei. Die ehrenamtlichen Parteirichter blieben jedoch bei ihrer ursprünglichen Entscheidung, sodass Ramelows Klage vorerst ohne Erfolg blieb.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts bedeutet, dass der Antrag auf Gehaltsbegrenzung nun doch auf dem Parteitag behandelt werden kann. Ramelows Berufung ist zwar noch anhängig, doch der Plan des Parteivorstands bleibt vorerst auf Kurs. Sollte der Deckel beschlossen werden, hätte dies direkte Auswirkungen auf die Einkommen der Linken-Abgeordneten in der nationalen und europäischen Politik.






