24 April 2026, 22:28

Reform des Landesverfassungsgerichts spaltet Mecklenburg-Vorpommern vor der Wahl

Schwarzes und weißes Bild einer handgezeichneten Straßenszene auf der ersten Entwurfsfassung der deutschen Verfassung, mit einer Fahnenstange, Gebäuden, Bäumen und Himmel, mit sichtbarem handgeschriebenem Text.

Reform des Landesverfassungsgerichts spaltet Mecklenburg-Vorpommern vor der Wahl

Streit um Reform des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern

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Ein geplanter Reformvorschlag für das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns hat eine politische Debatte ausgelöst. Die Koalition aus SPD, Grünen und Linken will die Ernennung der Richter ändern und bestehende Regelungen in der Verfassung verankern. Kritiker werfen ihnen jedoch vor, das System aus politischen Motiven manipulieren zu wollen.

Die Reform soll aktuelle Bestimmungen in der Landesverfassung festschreiben, darunter eine Amtszeitbegrenzung von zwölf Jahren und eine Altersgrenze von 68 Jahren für Richter. Die Koalition argumentiert, dies werde Blockaden verhindern, da das Gericht derzeit eine Zweidrittelmehrheit für Ernennungen erfordert. Künftig würde eine einfache Parlamentsmehrheit ausreichen, was Verzögerungen verringern soll.

Falls innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Amtszeit eines Richters kein Nachfolger gewählt wird, soll das Gericht selbst Ersatzkandidaten benennen. Damit soll die Institution vor tagespolitischen Auseinandersetzungen geschützt werden. Scheitert die Reform, bleiben die amtierenden Richter im Amt.

Für die Verabschiedung der Änderungen benötigt die Koalition 53 der 79 Parlamentssitze – derzeit verfügt sie jedoch nur über 48. Widerstand kommt von CDU und AfD. Daniel Peters (CDU) lehnte den Vorschlag ab und forderte stattdessen mehr Demokratie durch Vertrauen und offene Debatten. Enrico Schult (AfD) ging weiter und bezeichnete die Reform als "Verfassungstrick", um das Gericht langfristig links zu prägen.

Die Diskussion fällt in die Zeit vor der Landtagswahl am 20. September, bei der die AfD in Umfragen mit 34 Prozent führt, gefolgt von der SPD mit 26 Prozent. Der Erfolg der Reform hängt davon ab, fünf weitere Stimmen im Parlament zu gewinnen. Bei einer Verabschiedung würde sich das Verfahren zur Richterernennung ändern und die Hürde für Zustimmungen sinken. Das Ergebnis wird die Zukunft des Gerichts und sein Verhältnis zu den Parteien prägen.

Quelle