Rentenreform: Höheres Eintrittsalter, Kapitaldeckung und Streit um Beamte
Ida BlochRentenreform: Höheres Eintrittsalter, Kapitaldeckung und Streit um Beamte
Die Rentenkommission hat weitreichende Reformvorschläge für das deutsche gesetzliche Rentensystem vorgelegt. Zu den zentralen Empfehlungen zählen eine neue kapitalgedeckte Säule sowie eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters über 67 hinaus, gekoppelt an die Lebenserwartung. Bundeskanzler Friedrich Merz hat zugesagt, die Vorschläge zügig umzusetzen.
Der Bericht der Kommission fordert tiefgreifende Änderungen: Das Renteneintrittsalter soll an die steigende Lebenserwartung geknüpft werden, und die Regelung, die einen abschlagsfreien Vorruhestand nach 45 Beitragsjahren ermöglicht, soll abgeschafft werden. Zudem schlägt die Kommission ein einheitliches, einkommensbezogenes Rentensystem für Arbeitnehmer, Selbstständige, Abgeordnete und Führungskräfte vor.
Selbstständige und Politiker sollen demnach in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Beamte blieben jedoch ausgenommen – ein Punkt, der bereits auf Kritik stößt. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke plädierte dafür, auch Beamte in die Reformen einzubeziehen, und betonte, dass die Auswirkungen auf Rentner in Ostdeutschland geprüft werden müssten.
Widerstand formiert sich bereits: Die Parteien AfD und BSW lehnen die Pläne zur Anhebung des Renteneintrittsalters und zur Einschränkung des Vorruhestands entschieden ab.
Kanzler Merz hat sich verpflichtet, die Empfehlungen der Kommission ohne Verzögerung umzusetzen. Die vorgeschlagenen Reformen würden das Rentensystem für Millionen Arbeitnehmer grundlegend verändern. Nun werden Debatten über die Einbeziehung der Beamten und die regionalen Folgen der Änderungen erwartet.
