04 May 2026, 18:40

Tempolimit 50 für seltene Feuersalamander: Neue Regelung auf Landstraße L629

Ein europ├Ąischer Feuersalamander sitzt auf dem Boden in einem waldigen Gebiet umgeben von trockenen Bl├Ąttern, Zweigen und Pflanzen.

Tempolimit 50 für seltene Feuersalamander: Neue Regelung auf Landstraße L629

Tempo-50-Zone zum Schutz seltener Amphibien: Neue Regelung auf Landstraße in Deutschland

Ab Mitte Mai gilt auf einer Landstraße in Deutschland ein Tempolimit von 50 km/h, um seltene Amphibien zu schützen. Die Beschränkung auf der L629 zwischen Erkerode und Tetzelstein im Elm-Wald bleibt bis Ende September in Kraft. Ziel ist es, Tiere wie den Feuersalamander während ihrer kritischen Wanderphase zu bewahren.

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Feuersalamander sind an ihrem auffälligen schwarz-gelben oder orangefarbenen Muster leicht zu erkennen – jedes Tier trägt eine einzigartige Zeichnung. Die Amphibien bewohnen Wälder mit natürlichen Bächen und Quellen, verstecken sich oft unter Totholz, in Felsspalten oder Höhlennischen. Ihre Paarungszeit beginnt bereits im März und dauert bis Mai, während sich die Larven bis September entwickeln.

Das Tempolimit soll zwei Hauptgefahren eindämmen: den Straßenverkehr selbst, der viele Tiere überfährt, sowie die durch schnell fahrende Fahrzeuge erzeugten Druckwellen, die für die Amphibien tödlich enden können. Doch nicht nur der Verkehr bedroht sie – auch Lebensraumverlust und die Salamanderpest setzen den Beständen zu. Die Population im Elm-Wald ist landesweit von besonderer Bedeutung, was den Schutz umso dringlicher macht.

Bei Gefahr sondern Feuersalamander ein Hautgift ab, das Reizungen auslöst – sie sollten daher niemals angefasst werden. Ihre Landhabitate in der Nähe der Straße überschneiden sich mit den Laichgebieten, was sie während der Wanderungen besonders verfletzlich macht.

Von der Maßnahme profitieren nicht nur Feuersalamander, sondern auch andere Amphibien wie der Kammmolch und der Springfrosch. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung hoffen die Behörden, die Zahl der Verkehrstoten zu verringern und die Arten in ihren aktiven Monaten zu schützen. Die Regelung gilt bis Ende September und deckt damit die Hochphase von Fortpflanzung und Wanderung ab.

Quelle