Vater und Sohn an deutscher Grenze abgewiesen: Fehlende Papiere und Einreiseverbot
Gunda JopichVater und Sohn an deutscher Grenze abgewiesen: Fehlende Papiere und Einreiseverbot
Ein 38-jähriger Georgier und sein 14-jähriger Sohn aus Aserbaidschan wurden an der deutschen Grenze abgewiesen, da sie die rechtlichen Einreisevoraussetzungen nicht erfüllten. Grenzbeamte stoppten die beiden an der Autobahnkontrolle Ludwigsdorf an der A4 und verweigerten ihnen die Einreise.
Zuvor waren sie bereits an der polnischen Grenze wegen unzureichender Einreisedokumente zurückgewiesen worden. Die deutsche Bundespolizei bestätigte später, dass weder der Vater noch der Sohn über gültige Aufenthalts- oder Einreiseerlaubnisse für Deutschland verfügten.
Der aserbaidschanische Jugendliche war bereits früher an der Einreise gehindert worden und unterlag einem aktiven Einreiseverbot, nachdem seine Mutter das Land verlassen hatte. Sein Vater hingegen hielt sich seit 2023 ohne gültige Arbeitserlaubnis im Schengen-Raum auf.
Gegen beide wurden Strafverfahren wegen illegaler Einreise und Aufenthalts eingeleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen wurden sie im Rahmen einer Rückführungsvereinbarung über den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) nach Baku ausgeflogen.
Für Medienanfragen steht Danilo Weise, Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, für Stellungnahmen zur Verfügung.
Der Fall steht im Zusammenhang mit umfassenderen Änderungen in der deutschen Asylpolitik. Seit 2023 plant die Regierung, die Förderung unabhängiger Asylberatung bis 2027 schrittweise einzustellen. Unabhängig davon war kürzlich ein Betrugsfall aufgedeckt worden, bei dem gefälschte türkische Verfolgungsbehauptungen vorgelegt wurden, was zu mehreren abgelehnten Asylanträgen führte.






