Wie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik spaltete
Madlen ScholzWie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik spaltete
Im Mai 1926 erließ Reichspräsident Paul von Hindenburg die zweite Flaggenverordnung und entfachte damit erneut den erbitterten Streit um die deutschen Nationalfarben. Der Erlass versuchte, die rivalisierenden Farben Schwarz-Rot-Gold der Weimarer Republik mit dem alten kaiserlichen Schwarz-Weiß-Rot in Einklang zu bringen. Doch statt die Frage zu klären, vertiefte er die politischen Gräben, die seit dem Ende des Ersten Weltkriegs schwelten.
Die Ursprünge des Flaggenstreits lagen in den chaotischen Jahren nach 1918. Die Spartakisten und später die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) forderten Rot als Nationalfarbe, während Teile der Rechten zunächst Schwarz-Rot-Gold akzeptierten. 1919 einigte sich die Nationalversammlung auf einen Kompromiss: Schwarz-Rot-Gold sollte die Republik repräsentieren, Handelsschiffe hingegen eine Hybridflagge beider Farbkombinationen führen. Doch der Frieden war brüchig.
Nach dem Scheitern des Anschlusses Österreichs durch die Alliierten 1924 verhärteten sich die Fronten. Die nationalliberale Deutsche Volkspartei (DVP) verlangte die Rückkehr zu Schwarz-Weiß-Rot. Gleichzeitig verteidigte das Weimarer Koalitionsbündnis die republikanischen Farben. Selbst innerhalb der liberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) sprachen sich einige für die alte Flagge aus – aus historischen Gründen und wegen der Belange der Handelsschifffahrt.
Hindenburgs Sieg bei der Reichspräsidentenwahl 1925 bestärkte die Rechte in ihrem Drängen nach einer vollständigen Umkehr. Reichskanzler Hans Luther, ein parteiloser Vermittler, schlug eine neue Verordnung vor, um die Spannungen zu mildern. Laut dem Erlass vom Mai 1926 sollten deutsche Botschaften außerhalb Europas beide Flaggen hissen. Doch der Kompromiss überzeugte keine Seite: Die Rechte sah darin zu wenig, die Republikaner empfanden ihn als Verrat.
Hinter den Kulissen hatte der Reichskunstwart Edwin Redslob vergeblich versucht, eine einheitliche Flagge zu entwerfen. Sein Vorschlag – ein rot-gelbes Feld mit schwarzer Überlagerung – fand keine Unterstützung. Hindenburg veröffentlichte später einen offenen Brief, in dem er eine verfassungsmäßige Lösung forderte, doch der Schaden war bereits angerichtet. Das Land spaltete sich in zwei Blöcke: den „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“ und den „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“.
Die zweite Flaggenverordnung beendete den Streit nicht. Zwar hissten diplomatische Vertretungen im Ausland nun beide Flaggen, doch im Inland blieben die Spannungen bestehen. Die Verordnung hatte offenbart, wie tief Deutschland nach wie vor gespalten war – über Symbole, Geschichte und das Wesen des Staates selbst.






