16 April 2026, 06:31

Apotheker zahlen mehr: Beitragserhöhungen in Hessen, Berlin und Sachsen

Plakat für ein Bierfest in Deutschland mit Menschen, die Biergläser halten und einem Fass im Hintergrund, mit deutschem Text unten.

Apotheker zahlen mehr: Beitragserhöhungen in Hessen, Berlin und Sachsen

Apotheker in mehreren Bundesländern müssen mit Änderungen bei ihren jährlichen Mitgliedsbeiträgen rechnen. Die Anpassungen folgen auf rechtliche Novellen und verwaltungstechnische Updates – während einige mit deutlichen Erhöhungen belastet werden, profitieren andere von gesenkten Kosten. Mit den Neuerungen gehen auch zusätzliche Pflichten für die regionalen Apothekerkammern einher, die für die Abwicklung der Beiträge zuständig sind.

In Hessen wurde das Landesgesetz über die Heilberufe geändert, sodass nun alle in der Region lebenden Apotheker erfasst werden – selbst diejenigen, die nicht mehr beruflich aktiv sind. Diese Erweiterung bedeutet, dass die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) künftig auch von Rentnern und nicht praktizierenden Pharmazeuten Beiträge erheben muss. Folge davon: Die Kammer muss ihre Gebührenordnung überarbeiten und prüfen, wer überhaupt in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, was den Verwaltungsaufwand erhöht.

Um übermäßige finanzielle Rücklagen abzubauen, hat die LAK ihre Beiträge für das laufende Jahr halbiert. Der Mindestquartalsbeitrag für freiwillige Mitglieder bleibt jedoch bei 40 Euro festgeschrieben.

In Berlin zahlen angestellte Apotheker nun 294 Euro jährlich – ein Plus von 100 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Auch in Sachsen gab es eine spürbare Erhöhung: Beschäftigte Mitglieder entrichten jetzt 228 Euro (bisher: 152 Euro). Dagegen blieben die Gebühren in Niedersachsen stabil, allerdings wurde die "Pharmazeutische Zeitung" (PZ) aus dem Leistungspaket der Mitgliedschaft gestrichen.

Die Änderungen spiegeln einen grundsätzlichen Wandel wider, wie die regionalen Kammern Mitgliedschaften und Beitragsstrukturen verwalten. Während einige Apotheker mehr zahlen müssen, kommen andere in den Genuss gesunkener Kosten oder stabiler Sätze. Gleichzeitig bedeuten die neuen Regelungen für die Kammern zusätzlichen bürokratischen Aufwand, da sie sich an die erweiterten Mitgliedschaftskriterien anpassen müssen.

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