Arbeitsschutzreform entlastet KMU – doch auf wessen Kosten?
Der Deutsche Bundestag hat Änderungen der Arbeitsschutzbestimmungen beschlossen und die Mindestzahl der Beschäftigten für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten angehoben. Die Reform soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten, stößt jedoch auf Bedenken wegen möglicher Risiken für die Arbeitnehmer.
Nach den neuen Regeln müssen Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern künftig keinen eigenen Sicherheitsbeauftragten mehr benennen. Bisher galt die Pflicht ab 20 Beschäftigten. Durch die Anpassung sollen KMU jährlich rund 135 Millionen Euro einsparen.
Für größere Unternehmen sieht die Reform vor, dass ein einzelner Sicherheitsbeauftragter bis zu 250 Mitarbeiter betreuen darf – sofern das Unternehmen nicht in einem Hochrisikobereich tätig ist. Von der Änderung sind etwa 123.000 der bundesweit 760.000 Sicherheitsbeauftragten betroffen.
Kritiker von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken warnen, dass weniger Sicherheitsbeauftragte zu mehr Arbeitsunfällen führen könnten. Sie betonen, dass Kosteneinsparungen nicht auf Kosten des Arbeitsschutzes gehen dürften. Fachleute fordern nun eine engmaschige Überwachung der Reformfolgen, um eine Schwächung der Sicherheitsstandards zu verhindern.
Die Reform verschiebt die Balance zwischen wirtschaftlicher Effizienz und Arbeitssicherheit. Zwar verringert sie die finanzielle Belastung für KMU, doch bleiben die langfristigen Auswirkungen auf Unfallzahlen und Mitarbeiterwohl ungewiss. Die Behörden müssen die Entwicklungen genau beobachten, um sicherzustellen, dass der Schutz der Beschäftigten gewahrt bleibt.






