08 May 2026, 18:30

Beamtenbund wirft Regierung verfassungswidrige Gehaltsreform vor

Schwarzer und weißer Grundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts in der Bundesrepublik Deutschland, mit detaillierter.Layout und Anmerkungen.

Beamtenbund wirft Regierung verfassungswidrige Gehaltsreform vor

Deutscher Beamtenbund (DBB) kritisiert Regierungsentwurf zur Besoldungsreform

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat den Entwurf des Bundes für eine Gehaltsreform im öffentlichen Dienst scharf kritisiert. Zwar begrüßt der Verband die Reform grundsätzlich, hält jedoch zentrale Teile des Plans für verfassungswidrig und ungerecht gegenüber Führungskräften.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Einstiegsgehälter für neue Beamte erhöhen. Nach dem Entwurf sollen Berufsanfänger künftig in die zweite statt in die niedrigste Besoldungsstufe eingruppiert werden. Zudem verzichtet der Plan auf das bisherige „Alleinverdiener-Modell“ und unterstellt bei der Gehaltsberechnung ein Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr.

Der DBB lehnt diesen Ansatz als unzulässig ab, da er auf fremde Einkünfte abstellt. Zudem kritisiert der Verband die geplante B-Besoldung: Hier sollen Spitzenbeamte geringere Gehaltserhöhungen erhalten als Angestellte in der A-Skala. Statt individueller Anpassungen überträgt der Entwurf schlicht die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes auf die Führungsebene.

Laut DBB verstößt die Reform gegen zwei verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Letztere schreibt Mindestabstände zwischen den Besoldungsstufen vor, doch der Entwurf sieht lediglich 1,6 Prozent Unterschied zwischen den Stufen B3 und B4 vor. Das Innenministerium hat bisher nicht auf Nachfragen zu diesen Lücken reagiert.

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Der DBB besteht darauf, dass die Abstände in der B-Besoldung rechtlichen Anforderungen nicht genügen. Der Verband fordert nun eine umfassende Überprüfung der Einkommensunterschiede, bevor das Gesetz weiterverfolgt wird.

Die Kritik des DBB konzentriert sich auf die verfassungsrechtlichen Risiken und die Ungleichbehandlung von Führungskräften. Ohne Nachbesserungen drohen dem Vorhaben juristische Klagen. Bisher hat die Regierung die Forderungen des Verbandes nach einer überarbeiteten Besoldungsstruktur nicht aufgegriffen.

Quelle