30 March 2026, 18:40

Brandenburgs umstrittenes Neutralitätsgesetz: Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte

Titelblatt der ersten Auflage der deutschen Verfassung mit einer Adlerillustration und Text, mit einer Figur, die die deutsche Regierung darstellt.

Brandenburgs umstrittenes Neutralitätsgesetz: Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter und Staatsanwälte sollen religiöse oder politische Symbole im Gericht verbieten

In Brandenburg soll ein Neutralitätsgesetz eingeführt werden, das Richtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser oder politischer Symbole während Gerichtsverhandlungen untersagt. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatten in Deutschland über die religiöse Ausdrucksfreiheit von Beamten. Befürworter argumentieren, dass das Gesetz die Unparteilichkeit in gerichtlichen Verfahren stärken werde.

Die geplante Regelung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zurück. Damals entschied das Gericht, dass sichtbar getragene religiöse Symbole von Amtsträgern das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine vorurteilsfreie Justiz untergraben könnten. Die rot-schwarze Koalitionsregierung Brandenburgs hat die Maßnahme nun in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen.

Nach den neuen Vorschriften wären Kopftücher, Kippen, Kreuze und andere religiös oder politisch konnotierte Kleidungsstücke während Gerichtssitzungen verboten. Das Verbot würde sich auch auf ehrenamtliche Richter erstrecken, die solche Symbole – etwa in Form von Tattoos – zeigen. Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt den Entwurf und verweist auf die Notwendigkeit eines neutralen Auftretens in juristischen Kontexten.

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Kirschnick bestätigte, dass es in Brandenburg mindestens einen Fall gab, in dem eine Rechtsreferendarin um die Erlaubnis bat, im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Die Frau wurde stattdessen einer aufsichtsführenden Staatsanwältin zugewiesen. Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze umgesetzt.

Das Justizministerium in Potsdam hat noch keinen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren bekannt gegeben. Allerdings findet die Maßnahme Rückhalt beim Landesrichterbund, was ihre Verabschiedung wahrscheinlicher macht.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde Brandenburg sich anderen Bundesländern anschließen, die religiöse Symbole in der Justiz einschränken. Das Verbot würde sowohl für Berufs- als auch für Laienrichter gelten und sichtbare Zeichen des Glaubens oder der politischen Gesinnung umfassen. Die Landesregierung betont, dass die Regelung notwendig sei, um den Anschein einer unparteiischen Rechtsprechung zu wahren.

Quelle