19 April 2026, 04:30

Bund der Steuerzahler klagt gegen GEZ-Beitrag: Kann man ihn von der Steuer absetzen?

Offenes Buch mit handgeschriebener Schrift auf altem Papier, das Wasserzeichen aufweist und wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland ist.

Bund der Steuerzahler klagt gegen GEZ-Beitrag: Kann man ihn von der Steuer absetzen?

Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags (GEZ) vor Gericht infrage. Die Organisation hat eine Musterklage eingereicht, mit der argumentiert wird, dass der Beitrag als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe anerkannt werden sollte. Bei Erfolg könnte der Fall Millionen Haushalte in Deutschland betreffen.

Streitpunkt ist, ob die jährlichen 220 Euro Rundfunkbeitrag in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Ein Kläger versuchte, den Beitrag für 2024 abzusetzen, doch das Finanzamt lehnte den Antrag ab. Der Bund der Steuerzahler unterstützt den Fall nun vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.

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Falls das Gericht der Klage stattgibt, könnten Steuerzahler je nach individuellem Steuersatz sparen: Wer 20 Prozent zahlt, würde etwa 44 Euro im Jahr einsparen, bei 30 Prozent läge die Ersparnis bei rund 66 Euro. Im höchsten Steuersatz könnte die Absetzung fast 93 Euro pro Jahr betragen.

Ein Sieg der Kläger würde bedeuten, dass der Rundfunkbeitrag als abzugsfähige Ausgabe behandelt werden müsste. Die Entscheidung des Gerichts hätte direkte Auswirkungen darauf, wie viel Steuerzahler jährlich zahlen. Millionen Beitragszahler warten nun gespannt auf das Urteil.

Quelle