Bundesnetzagentur bekommt mehr Macht gegen Cyberangriffe durch NIS-2-Richtlinie
Madlen ScholzBundesnetzagentur bekommt mehr Macht gegen Cyberangriffe durch NIS-2-Richtlinie
Bundesnetzagentur erhält erweiterte Befugnisse zur Bewertung von Cybervorfällen nach neuer NIS-2-Richtlinie
Die deutschen Behörden bereiten sich auf eine Ausweitung der Kompetenzen der Bundesnetzagentur bei der Analyse von Cybersecurity-Vorfällen vor – dies sieht die neue NIS-2-Richtlinie der EU vor. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Digitalisierung im Energiesektor, die Sorgen vor potenziellen Bedrohungen schürt. Ein neu entwickeltes Rahmenwerk soll künftig eine strukturierte Herangehensweise zur Erfassung und Einordnung solcher Risiken bieten.
Die Abteilung Angewandte Systemtechnik des Fraunhofer-Instituts für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB-AST) hat eine Methodik erarbeitet, die die Bewertung von Sicherheitsvorfällen deutlich verbessern soll. Bisher ermöglichten Meldungen vor allem schnelle Einzelfallprüfungen, ohne dabei übergreifende Auswirkungen zu berücksichtigen. Das neue System deckt nun den gesamten Prozess ab – von der ersten Datenerfassung bis hin zur umfassenden Analyse der Folgen, einschließlich wirtschaftlicher und systemischer Auswirkungen.
Das Rahmenwerk führt ein Klassifizierungssystem für Vorfälle ein und setzt auf ein dreistufiges, risikobasiertes Bewertungsmodell. Es knüpft an bestehende europäische Methoden an, etwa an das Einstufungssystem für Cyberangriffe von ENTSO-E. Die Bundesnetzagentur wird den Ansatz testen und umsetzen, mit der Option, ihn künftig auch in operativen Prozessen auf unterer Ebene einzusetzen.
Die neue Methodik ermöglicht eine präzisere Einschätzung von Cyberbedrohungen im Energiesektor. Ihre Einführung könnte die deutsche Reaktion auf digitale Risiken im Rahmen der NIS-2-Richtlinie deutlich stärken. Die Bundesnetzagentur wird das Rahmenwerk nun in der Praxis bei der Bewertung realer Vorfälle anwenden.






