FC Alemannia Klein-Auheim sichert sich Erbbaurecht bis 2052 für Vereinsgelände
Madlen ScholzFC Alemannia Klein-Auheim sichert sich Erbbaurecht bis 2052 für Vereinsgelände
FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. sichert sich verlängertes Erbbaurecht für sein Gelände
Der Verein FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. hat ein verlängertes Erbbaurecht für sein Vereinsgelände gesichert. Der Stadtrat stimmte dem Antrag zu und gibt dem Club damit Planungssicherheit bis zum Jahr 2052. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund geplanter Sanierungsmaßnahmen und Fördermittelanträge.
Die ursprüngliche Vereinbarung aus dem Jahr 1982 wäre 2042 ausgelaufen. Der Verein beantragte eine vorzeitige Verlängerung um zehn Jahre, wodurch sich der neue Stichtag auf den 19. April 2052 verschiebt. Der Stadtrat unterstützte den Vorschlag zu den bisherigen Konditionen.
Die Gesamtpacht für den verlängerten Zeitraum beläuft sich auf 29.377,30 Euro. Das entspricht einer jährlichen Zahlung von 2.937,73 Euro – unverändert zum bisherigen Satz. Da der Transaktionswert unter der 2006 festgelegten Grenze von 125.000 Euro bleibt, waren keine weiteren Genehmigungen erforderlich.
Die Verlängerung ermöglicht dem Verein, die anstehenden Sanierungsarbeiten umzusetzen. Zudem erfüllt sie Voraussetzungen für die Beantragung öffentlicher Fördergelder. Die letzte Entscheidungsgewalt über die formelle Ausgestaltung des Landnutzungsvertrags verbleibt jedoch beim Stadtrat.
Mit der nun beschlossenen Verlängerung erhält der FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. langfristige Sicherheit für seine Anlagen. Die Vereinbarung fixiert die Pacht auf dem aktuellen Niveau und erlaubt dem Verein, die geplanten Modernisierungen voranzutreiben. Die Zustimmung des Stadtrats bestätigt die Regelung zu den bestehenden finanziellen Bedingungen.






