Gericht blockiert Einsicht in mutmaßliche Stasi-Akten über Angela Merkel
Ida BlochGericht blockiert Einsicht in mutmaßliche Stasi-Akten über Angela Merkel
Ein Berliner Autor ist mit seiner Klage auf Einsicht in Stasi-Akten über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies seine Klage gegen das Bundesarchiv ab und begründete dies damit, dass die Voraussetzungen für eine Aktenfreigabe nicht erfüllt seien.
Der Schriftsteller hatte die Unterlagen für ein geplantes Buch über Institutionen der DDR angefordert. Das Gericht sah jedoch keine rechtliche Grundlage, um die Dokumente nach geltendem Recht freizugeben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand das Stasi-Unterlagengesetz, das den Zugang zu Akten unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Das Gesetz verlangt eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und öffentlichem Interesse. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Merkels Akten die Kriterien für eine Herausgabe nicht erfüllten.
Die Richter verwiesen darauf, dass Merkel während der aktiven Phase der Stasi weder eine öffentliche Persönlichkeit noch Amtsträgerin gewesen sei. Zudem gebe es keine Hinweise darauf, dass die Stasi sie gezielt begünstigt habe. Das Bundesarchiv hatte zuvor erklärt, es lägen keine "freigabefähigen Unterlagen" über Merkel vor.
Der Kläger kann das Urteil noch anfechten. Falls er den Rechtsweg weiterverfolgen möchte, kann er beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einlegen. Die Entscheidung bestätigt, dass das Bundesarchiv rechtmäßig handelte, als es den Antrag ablehnte. Ohne Nachweis einer Stasi-Einflussnahme oder einer öffentlichen Funktion Merkels zu jener Zeit bleiben die Akten unter Verschluss. Das Urteil schafft damit einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle nach dem Stasi-Unterlagengesetz.






