23 June 2026, 20:21

Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmens Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmens Deepfake-Skandal

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel erlassen und dem Magazin untersagt, zentrale Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Die Entscheidung folgt auf eine Klage Ulmens, dessen Anwälte argumentierten, die ursprüngliche Berichterstattung habe eine übermäßige Folgeberichterstattung und eine einseitige öffentliche Debatte ausgelöst.

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Ulmen hatte erstmals im April vor dem Landgericht Hamburg rechtliche Schritte eingeleitet. Im Mai entschied das Gericht, dass die Berichte von Der Spiegel über die Deepfake-Vorwürfe zulässig seien. Ulmen legte Berufung ein, was nun zur aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts führte.

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass Ulmen mit Hilfe von KI gefälschte Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet habe. Der Spiegel darf diese Vorwürfe nun nicht mehr wiederholen. Zudem ist es dem Magazin untersagt, Zitate aus einer 50 Jahre alten E-Mail zwischen Ulmen und seinem Verteidiger zu veröffentlichen, da der Inhalt laut Gericht zu seinem besonders geschützten Privatleben gehört.

Fernandes wirft Ulmen nicht nur die Erstellung der Deepfake-Videos vor, sondern auch die Einrichtung gefälschter Social-Media-Profile unter ihrem Namen. Sie behauptet, er habe sie in Telefonaten imitiert und dabei sexuelle Gespräche mit Dritten geführt. Trotz der Einschränkungen darf Der Spiegel weiterhin über ihre separaten Vorwürfe wegen körperlicher Gewalt durch Ulmen berichten.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt derzeit gegen Ulmen wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt. Unterdessen kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und digitale sexualisierte Gewalt zu verschärfen.

Die einstweilige Verfügung beschränkt Der Spiegel darin, spezifische Behauptungen über Ulmens angebliche Beteiligung an der Erstellung von Deepfake-Inhalten zu verbreiten. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Grenzen in Bezug auf Privatsphäre und Beweisführung in prominenten Fällen. Staatsanwälte und Politiker befassen sich weiterhin mit den weiteren Auswirkungen von digitalem Missbrauch und nicht einvernehmlicher Bildverbreitung.

Quelle