Heino verklagt AfD wegen unberechtigter Wahlkampf-Nutzung seines Namens
Gebhard auch SchlauchinHeino verklagt AfD wegen unberechtigter Wahlkampf-Nutzung seines Namens
Schlager-Ikone Heino geht rechtlich gegen die AfD in der Uckermark vor
Heino hat in Brandenburgs Uckermark rechtliche Schritte gegen die AfD eingeleitet. Sein Team beantragte eine einstweilige Verfügung, um der Partei zu untersagen, seinen Namen im Wahlkampf zu nutzen. Streitpunkt ist die Behauptung, der Sänger unterstütze den AfD-Kandidaten Felix Teichner bei der jüngsten Kommunalwahl.
Der Konflikt eskalierte, als die AfD in ihren Wahlkampfmaterialien mit dem Slogan "Am Sonntag würde Heino für Felix stimmen" warb – gemeint war Teichner, der sich um das Amt des Landkreischefs bewarb. Heinos Manager Helmut Werner nannte dies "dreiste Unverschämtheit" und forderte die sofortige Streichung. Die AfD blieb jedoch hart: Teichner weigerte sich, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Der Fall liegt nun beim Landgericht Neuruppin. Die Richter prüfen die offizielle Stellungnahme der AfD, bevor sie entscheiden, ob eine mündliche Verhandlung stattfindet oder direkt ein Urteil ergeht. Teichner, der die Wahl gegen die CDU-Amtsinhaberin Karina Dörk verlor, wiegelte ab: "Manche sollten wirklich ein Gefühl für Proportionen entwickeln."
Ein Termin für die Entscheidung steht noch nicht fest, doch das Gericht deutete an, dass mit einem zügigen Beschluss zu rechnen sei.
Sollte die Klage erfolgreich sein, müsste die AfD Heinos Namen aus sämtlichen Wahlkampfunterlagen entfernen. Bei einer stattgegebenen Verfügung drohen der Partei zudem Strafen wegen unberechtigter Nutzung des Namens und der Person des Sängers. Das Urteil könnte zudem Maßstäbe setzen, wie politische Kampagnen künftig ohne Zustimmung Prominente erwähnen dürfen.






