Neues "Recht auf Reparatur"-Gesetz: Mehr Schutz gegen geplante Obsoleszenz?
Ida BlochNeues "Recht auf Reparatur"-Gesetz: Mehr Schutz gegen geplante Obsoleszenz?
Die Bundesregierung hat ein neues "Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet, das Reparaturen von Geräten einfacher und erschwinglicher machen soll. Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, geplante Obsoleszenz zu bekämpfen und Elektroschrott zu reduzieren. Kritiker monieren jedoch, dass die Regelungen nicht weit genug gehen, um Reparaturen für Verbraucher tatsächlich kostengünstig zu gestalten.
Das Gesetz verpflichtet Hersteller, Geräte so zu konstruieren, dass sie mit leicht verfügbaren Ersatzteilen, passender Software und klaren Anleitungen repariert werden können. Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, unterstützt zwar das Grundprinzip, besteht aber darauf, dass Reparaturen günstiger sein müssen als der Neukauf eines Produkts. Geplante Obsoleszenz bezeichnete er als "berechnerten Betrug" und forderte schärfere Strafen, um Hersteller davon abzuhalten, die Lebensdauer von Produkten künstlich zu verkürzen.
Ehling betonte zudem, dass Bezahlbarkeit entscheidend sei, um das Recht auf Reparatur wirklich sinnvoll zu machen. Ohne niedrigere Reparaturkosten, warnte er, werde das Gesetz normale Verbraucher nicht erreichen. Die Linke kritisiert, dass es an strengen Kontrollen und einer umfassenden Regelung fehle.
Die neuen Vorschriften entsprechen einer EU-weit geltenden Richtlinie (EU 2024/1799), die am 31. Juli 2026 in Kraft treten soll. Während einige Unternehmen wie Apple bereits damit begonnen haben, sich an die Vorgaben anzupassen, bleibt unklar, wie andere Hersteller wirtschaftlich und politisch reagieren werden.
Die verabschiedeten Regelungen sind ein Schritt zur Reduzierung von Elektroschrott und zur Verlängerung der Produktlebensdauer. Hersteller werden verpflichtet, Reparaturmöglichkeiten bereitzustellen und geplante Obsoleszenz zu unterbinden. Ob das Gesetz jedoch Erfolg hat, hängt davon ab, ob Reparaturen für Verbraucher tatsächlich bezahlbar werden.






