NRW kämpft für gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige – ein historischer Schritt
Gunda JopichNRW kämpft für gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige – ein historischer Schritt
Nordrhein-Westfalen drängt auf gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ihre Forderung nach einem gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige Frauen erneuert. Schwangerschaft dürfe nicht als berufliches Risiko betrachtet werden, argumentiert die Regierung. Derzeit bringen in Deutschland jährlich rund 27.000 selbstständige Frauen Kinder zur Welt – ohne die gleichen Absicherungen wie angestellte Mütter.
Die Initiative gewinnt an Fahrt, nachdem die Westdeutsche Handwerkskammer (WHKT) konkrete Vorschläge vorgelegt hat. Dazu gehört eine einmalige Pauschalzahlung als Lohnersatz während der Mutterschutzzeit. Die Pläne basieren auf einer Machbarkeitsstudie, die vom Land finanziert wurde und deren Ergebnisse im Juli veröffentlicht werden sollen.
Nordrhein-Westfalen übernimmt bei dem Vorhaben eine Vorreiterrolle: Der Bundesrat erhielt einen entsprechenden Antrag, die Machbarkeitsstudie wurde in Auftrag gegeben, und ein breites Bündnis unterstützt die Forderung. Kürzlich lud das Wirtschaftsministerium zu einem Treffen nach Berlin ein, an dem Politiker:innen, Wirtschaftsvertreter:innen und zivilgesellschaftliche Gruppen teilnahmen, um die Umsetzung der Reform zu beraten.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) betonte, Schwangerschaft dürfe nicht als Berufsrisiko behandelt werden. Sie forderte fairere Bedingungen, damit selbstständige Frauen dieselben Schutzrechte erhalten wie angestellte Mütter.
Ziel der Bemühungen ist es, eine Lücke in der sozialen Absicherung selbstständiger Frauen zu schließen. Gelingen die Pläne, könnten sie finanzielle Unterstützung während des Mutterschutzes bieten und die mit einer Schwangerschaft verbundenen Risiken verringern. Die im Juli erwarteten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden die nächsten Schritte der Reform prägen.






