21 April 2026, 02:25

Rechtsexperte fordert Reform der Schwarzfahrer-Gesetze in Deutschland

Plakat wirbt für Bergbahn, Deutschland als elektrischen Stadt, zeigt Bilder von Gebäuden, Bäumen, Hügeln und beschreibenden Text.

Rechtsexperte fordert Reform der Schwarzfahrer-Gesetze in Deutschland

Ein führender Rechtsexperte hat eine Reform der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung gefordert. Helmut Frister, Professor für Strafrecht, kritisiert, dass das aktuelle System die Gerichte unnötig mit Bagatellfällen belastet. Seine Äußerungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem bereits jedes vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht.

Frister übt scharfe Kritik an der bestehenden Regelung und wirft ihr vor, gegen den Grundsatz zu verstoßen, dass strafrechtliche Verfolgung nur das letzte Mittel sein sollte. Er betont, dass es sich bei vielen Fällen von Schwarzfahren nicht um schwerwiegendes Fehlverhalten handele – etwa das gewaltsame Überwinden von Sperren oder aggressives Verhalten. Stattdessen stuft er einfaches Schwarzfahren als zivilrechtliches Unrecht und Vertragsverletzung ein, nicht jedoch als Straftat.

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Eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs lehnt Frister zwar ab, doch auch eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einem bloßen Ordnungswidrigkeitenverfahren hält er für problematisch. Sein Hauptbedenken gilt der Möglichkeit, dass Zwangshaft weiterhin zu Freiheitsstrafen führen könnte. Bei Fernverkehrsdiensten hält er strafrechtliche Konsequenzen in Einzelfällen jedoch für vertretbar.

Um die Justiz zu entlasten, schlägt Frister eine Novellierung des Gesetzes vor. Demnach sollten strafrechtliche Konsequenzen nur bei besonders verwerflichem Verhalten greifen – nicht jedoch bei einfachem Schwarzfahren, bei dem keine Sperren umgangen wurden. Fristers Vorschläge zielen darauf ab, die Flut von Bagatellverfahren vor Gericht einzudämmen. Würden seine Änderungen umgesetzt, bliebe die strafrechtliche Verfolgung auf schwerwiegendere Verstöße beschränkt. Zudem könnte sich dadurch der Anteil der Haftstrafen wegen Schwarzfahrens verringern, der derzeit bei 25 Prozent liegt.

Quelle