Tankstellenmitarbeiter stiehlt 1,5-Mio.-Lottogewinn – und scheitert kläglich
Gunda JopichLotterie-Betrug: Tankwart verbirgt Kunden-Millionengewinn - Gewinn verloren - Tankstellenmitarbeiter stiehlt 1,5-Mio.-Lottogewinn – und scheitert kläglich
Ein Tankstellenmitarbeiter in Deutschland ist wegen Betrugs verurteilt worden, nachdem er einem Kunden einen Lottogewinn von fast 1,5 Millionen Euro gestohlen hatte. Der Fall begann, als der Angestellte den Gewinnschein versteckte und später versuchte, den Preis selbst einzulösen. Seine Tat führte zu einer Bewährungsstrafe und einem langwierigen Rechtsstreit.
Der Vorfall ereignete sich, als ein 62-jähriger Mann aus Niedersachsen an der Zusatzlotterie Spiel 77 teilnahm und 1.477.777 Euro gewann. Er reichte seinen Schein an einer Tankstelle zur Überprüfung ein. Statt den Gewinn zu bestätigen, teilte ihm der Mitarbeiter mit, es gebe keinen Gewinn, und behielt den Schein ein.
Monate später versuchte der Angestellte persönlich bei der Lottozentrale, den Gewinn einzufordern. Ermittler entdeckten schnell Ungereimtheiten in seiner Schilderung, insbesondere seine Beschäftigung in derselben Filiale, in der der Schein abgegeben worden war. Seine eindeutige Personalnummer brachte ihn direkt mit dem Betrug in Verbindung.
Der eigentliche Gewinner flog auf die Täuschung auf und ging juristisch dagegen vor. Im Februar 2026 verklagte er sowohl den Mitarbeiter als auch die Lottogesellschaft vor dem Landgericht Hannover und forderte die volle Gewinnsumme zuzüglich Zinsen. Das Gericht entschied im folgenden Monat zu seinen Gunsten und verfügte eine Abschlagszahlung von 1,2 Millionen Euro.
Trotz der Verurteilung entging der Angestellte einer Haftstrafe und erhielt eine 15-monatige Bewährungsstrafe. Die Identität des wahren Gewinners wurde bestätigt, doch der ursprüngliche Schein bleibt verschwunden – der volle Gewinn gilt damit formal als nicht eingelöst.
Der Betrugsversuch des Mitarbeiters scheiterte an klaren Beweisen, die ihn mit der Tat in Verbindung brachten. Die Gerichtsentscheidung sichert dem Gewinner den Großteil seines Preises, doch der Fall zeigt Schwachstellen im Lotto-Einlösungsverfahren auf. Ohne den Originalschein könnte der volle Betrag möglicherweise nie offiziell ausgezahlt werden.






