Berliner Buchhandlung verklagt Kulturstaatsminister wegen Extremismus-Vorwürfen
Gunda JopichBerliner Buchhandlung verklagt Kulturstaatsminister wegen Extremismus-Vorwürfen
Die Berliner Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel geht rechtlich gegen Deutschlands Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vor. Streitpunkt ist seine Entscheidung, den Laden von der Liste eines renommierten Preises auszuschließen und die Betreiber als "politische Extremisten" zu bezeichnen. Die Buchhandlung hat nun beim Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um solche Äußerungen zu unterbinden.
Der Konflikt eskalierte, als Weimer Zur schwankenden Weltkugel von der Shortlist des Deutschen Buchhandlungspreises strich. Als Begründung nannte er "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse". In einem Interview mit der Zeit erklärte der Minister später: "Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, kann er das nicht für politische Extremisten tun."
Die Betreiber der Buchhandlung forderten von Weimer eine förmliche Unterlassungserklärung, doch dieser lehnte ab. Ein Sprecher des Kulturstaatsministers bestätigte, dass keine solche Erklärung erfolgen werde, und argumentierte, Weimer und andere Amtsträger müssten die Freiheit behalten, derartige Aussagen zu treffen.
Die Buchhandlung wurde 2002 als Teil des linksextremen Schwarze Risse-Kollektivs gegründet und arbeitet seit 2012 unabhängig. Sie spezialisiert sich auf Politik, Philosophie, Psychoanalyse und Belletristik und ist eng mit der Berliner Linksszene verbunden. Medienberichte beschreiben sie als Drehscheibe einer "linkextremistischen Revolution", wobei im aktuellen Streit jedoch keine konkreten Bücher oder Projekte benannt wurden.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26) bestätigt, wie eine Sprecherin mitteilte. Ein Termin für eine Entscheidung stehe jedoch noch nicht fest. Die juristische Auseinandersetzung liegt nun beim Verwaltungsgericht. Die Buchhandlung will verhindern, dass Weimer seine Extremismus-Vorwürfe wiederholt, während das Ministerium auf dem Recht besteht, solche Bewertungen vorzunehmen. Über den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wurde noch nicht entschieden.






