SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden
Gebhard auch SchlauchinSPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden
Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen einen geplanten Gesetzesentwurf geäußert, der deutschen Behörden Befugnisse für digitale Gegenangriffe einräumen soll. Er warnt, dass solche Maßnahmen gegen internationale Rechtsstandards verstoßen und zivile Infrastruktur gefährden könnten. Zwar befürwortet er eine Stärkung der Cyberabwehr, lehnt offensive Aktionen wie sogenannte Hackbacks jedoch entschieden ab.
Der zur Debatte stehende Entwurf würde es dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglichen, aktiv in fremde IT-Systeme einzugreifen. Schätzl argumentiert, dass dieser Ansatz rechtliche Grenzen überschreite, die durch die Genfer Konventionen und etablierte internationale Normen gesetzt seien.
Er betont, dass das Infiltrieren oder Manipulieren von Systemen ohne klare Beweise für deren Beteiligung an einem Angriff höchst problematisch sei. Stattdessen fordert er eine präzise gesetzliche Definition, was unter einem Hackback zu verstehen ist, um Missbrauch zu verhindern.
Schätzl anerkennt zwar die Notwendigkeit, die Cyberabwehr zu stärken, besteht jedoch darauf, dass offensive Operationen globale Rechtsrahmen nicht untergraben dürfen. Jedes staatliche Handeln im Cyberraum, so seine Argumentation, müsse sich an strenge und verbindliche Grenzen halten, um ungewollte Folgen zu vermeiden.
Die Warnungen des SPD-Politikers verdeutlichen die Spannung zwischen der Verbesserung der Cybersicherheit und der Einhaltung des Völkerrechts. Ohne klare rechtliche Schutzmechanismen könnten die geplanten Befugnisse zu Streitigkeiten über Verhältnismäßigkeit und Beweislage führen. Seine Position spiegelt die größeren Bedenken wider, Abwehrbedürfnisse mit rechtlichen und ethischen Verantwortungen in Einklang zu bringen.






